Leistungsbeschreibung StornoPlus-Versicherung
Versicherungsangebot der ERV - Europäische Reiseversicherung AG
Empfohlen von: Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. und Deutscher Tourismusverband e.V.
Die Leistungen der StornoPlus-Versicherung auf einen Blick:
Schutz bei Reiserüctritt
Die ERV erstattet Ihnen die anfallenden Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können u.a. wegen
- Unerwarteter schwerer Erkrankung,
- Verschlechterung bereits bestehender Erkrankungen, sofern in den vergangenen 6 Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte (außer Kontrolluntersuchungen)
- Schwangerschaft, Schwere Unfallverletzung, Tod
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Erheblicher Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes oder Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit
- Unerwarteter schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung eines zur Reise angemeldeten Hundes
Den Versicherungsfall können alle Mitreisenden sowie deren Angehörige auslösen.
Ihr Service-Plus: die Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet und Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen, dann können Sie die Storno-Experten kontaktieren.
Schutz bei Reiseabbruch
Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen oder verlängern müssen, ersetzt Ihnen die ERV u.a. den anteiligen Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen zusätzliche Rückreisekosten sowie die Mehrkosten eines verlängerten Aufenthaltes
Autoreise-Schutz
Wird Ihr eigenes Kraftfahrzeug bei der Anreise zum Urlaubsort oder während der Reise aufgrund einer Autopanne oder eines Unfalls fahruntauglich, erstattet die ERV die Kosten für einen Mietwagen bis zu 500 €.
Mobiliar- und Schlüssel-Schutz
Bei Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in der gemieteten Unterkunft beteiligt sich die ERV bis 1.000 EUR. Bei Schlüsselverlust werden die Kosten für den Ersatzschlüssel, Schlüsselnotdienst und Austausch der Schlösser bis 1.000 € erstattet.
Krankenrücktransport-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
Die ERV übernimmt die Organisation und die Kosten eines Krankenrücktransports zum Wohnort sowohl aus dem benachbarten Ausland als auch innerhalb Deutschlands.
Behandlungskosten im benachbarten Ausland
Bei Ausflügen von bis zu 48 Stunden in das benachbarte Ausland erstattet die ERV die Kosten einer Heilbehandlung infolge von akut eintretenden Krankheiten oder Unfällen.
Reisegepäck-Versicherung
Das Reisegepäck ist gegen Diebstahl, Transportmittelunfall und Elementarereignisse bis zu 2.000 € versichert (davon Fotoapparate bis 1.000 €, EDV- und Sportgeräte bis 500 €).
Fahrrad-Schutz
Bei Diebstahl oder Zerstörung des Fahrrades erstattet die ERV den Zeitwert, max. 500 €. Bei Diebstahl übernimmt die ERV die Mehrkosten der Weiterfahrt bis 250 € und bei Panne und Unfall die Reparaturkosten oder die Mehrkosten der Weiterfahrt bis 150 €.
Selbstbeteiligung bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
Ihr Eigenanteil beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro versicherter Reise.
Max. Reisedauer: 30 Tage
Hier finden Sie das Produktinformationsblatt der ERV.